Einreisebestimmungen für
Hund und Katze
Afrika
Eine
amtstierärztliche Gesundheits– und Tollwutimpfbescheinigung
und die Importerlaubnis des Director of Veterinary
Services, P.O. Box CY 66, Causeway, Harare sind erforderlich.
Nähere
Informationen dazu erteilt die Botschaft von Simbabwe.
Letzte Aktualisierung
am 10.04.2001
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis mit der Bescheinigung, dass am Herkunftsort
des Tieres während der letzten 6 Wochen keine Seuche festgestellt
wurde. Für Hunde außerdem: Tollwut- und Staupeimpfung,
ausgestellt mindestens 1 Monat, aber nicht mehr als 6 Monate vor Einreise.
Pitbull-Terrier und Jagdhunde dürfen nicht mitgenommen werden.
Letzte Aktualisierung
am 11.04.2002
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als
7 Tage ist und vom ägyptischen Konsulat beglaubigt sein muss,
ist erforderlich. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis ist
in Wien bei den Veterinäramtsabteilungen in den magistratischen
Bezirksämtern, und in den Bundesländern in den Bezirkshauptmannschaften
erhältlich. Bei der Ankunft ist eine Untersuchung obligatorisch.
Die Veterinärbeamten entscheiden, ob das Tier in Quarantäne
kommt oder nicht. Höchstdauer der Quarantäne 15 Tage. Eine
Quarantänestation befindet sich auf dem Flughafen Kairo (Kosten
zu Lasten des Tierbesitzers). Nähere Auskunft über die Mitnahme
von anderen Tieren erteilt die ägyptische Botschaft.
Letzte Aktualisierung
am 05.06.2002
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
| Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis ist in Wien bei den Veterinärabteilungen der magistratischen Bezirksämter, in den Bundesländern bei den Bezirkshauptmannschaften erhältlich. |
| Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. |
| Amtstierärztliches Gesundheits- und Tollwutimpfzeugnis. Eine arabische Übersetzung wird auch in diesem Fall empfohlen. |
| Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) und Tollwutimpfbescheinigung (mindestens 1 Monat bzw. nicht älter als 6 Monate). |
| Die Einfuhr von Hunden oder Katzen nach Südafrika bedarf einer tierärztlichen Importgenehmigung, die nur direkt in Südafrika beim DEPARTMENT OF VETERINARY SERVICES, Private Bag X138, Pretoria 0001, Tel.: (0027/12) 206 9112, Fax: (0027/12) 329 8292 einzuholen ist. |
| Algerien |
| Kenia |
| Libyen |
| Marokko |
| Simbabwe |
| S�dafrika |
| Tunesien |
| �gypten |