Einreisebestimmungen für
Hund und Katze
Amerika
Für
die Beglaubigung des Gesundheitszeugnisses wird vom Konsulat eine
Gebühr eingehoben.
Für alle anderen Tiere ist eine Einfuhrgenehmigung des brasilianischen
Landwirtschaftsministerium erforderlich.
Letzte
Aktualisierung am 17.06.2002
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich, für
Hunde zusätzlich eine Tollwutimpfbescheinigung (englische Übersetzung
empfohlen). Die Impfung muss mindestens 30 Tage, höchstens aber
ein Jahr vor der Ankunft erfolgt sein (englische Übersetzung
empfohlen).
In einzelnen Staaten gelten Sonderbestimmungen (z. B. in Hawaii 120
Tage Quarantäne).
Nähere Informationen dazu erteilt das Konsulat (Anschrift siehe
unter „WICHTIGE ADRESSEN“), oder Sie wenden sich direkt
an:
USDA-APHIS Veterinary Services, National Center for Import and Export
(NCIE), 4700 River Road, Unit 40, Riverdale MD 20737-1231, Tel. (001/301)
734 78 30, Internet:
www.aphis.usda.gov/NCIE
Letzte Aktualisierung
am 19.03.2002
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
- es
vom brasilianischen Konsulat in Wien beglaubigt wurde - attestiert
wird, dass das Tier eine Woche vor der Ausreise gesund ist - attestiert
wird, dass 40 Tage vor Ausreise keine ansteckende Infektionskrankheit
im Ursprungsland vorlag
| Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (für Hunde, Katzen und Vögel). Das Gesundheitszeugnis ist nur gültig, wenn: |
| Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sowie eine Tollwutimpfbescheinigung sind erforderlich. Die Impfung muß mindestens 30 Tage, höchstens aber ein Jahr vor der Ankunft erfolgt sein. Fehlen diese Zeugnisse, so werden die Tiere 30 Tage in Quarantäne gestellt. Weitere Auskunft erteilt das Konsulat (Anschrift siehe unter „WICHTIGE ADRESSEN“), oder Sie wenden sich direkt an: The Chief of Imports Animal Health Division, Canadian Food Inspection Agency, 59 Camelot Drive, Nepean, Ontario, Canada K 1A 0Y9, Tel. (001/ 613) 225 2342, Fax (001/613) 228 6631 |
| Einfuhrverbot für Hunde und Katzen, die jünger als 3 Monate sind. Ansonsten ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und eine Tollwutimpfbescheinigung erforderlich (im Herkunftsland mindestens 1 Monat, aber nicht mehr als 6 Monate vor der Einreise ausgestellt und vom mexikanischen Konsulat beglaubigt). Es wird davon abgeraten, Mexiko mit einem Haustier zu bereisen. |
| Brasilien |
| Kanada |
| Mexiko |
| USA |