Einreisebestimmungen für
Hund und Katze
Asien
Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis oder internationaler Impfpass, der die
erfolgte Tollwutimpfung bescheinigt (ausgestellt höchstens 1
Woche vor Einreise) und Benachrichtigung des indischen Amtsarztes
zur Untersuchung am Ankunftsflughafen durch die jeweilige Fluggesellschaft.
Letzte
Aktualisierung am 14.03.2002
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (höchstens
7 Tage vor Ankunft ausgestellt), das bei Hunden und Katzen eine erfolgte
Tollwutimpfung bescheinigt, wird benötigt. Die
Impfung muss mindestens 30 Tage, höchstens aber 1 Jahr vor der
Ankunft erfolgt sein (in 2-facher Ausfertigung). Das amtstierärztliche
Gesundheitszeugnis ist in Wien bei den städtischen Veterinäramtsabteilungen
in den magistratischen Bezirksämtern, in den Bundesländern
bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften erhältlich.
Hunde und Katzen, die jünger als drei Monate sind, dürfen
nicht einreisen. Innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise muss der
Besitzer an seinem Wohnort bei der Gesundheitsbehörde eine israelische
Tierhaltungserlaubnis besorgen.
Letzte Aktualisierung
am 05.04.2001
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis sowie ein internationaler Impfpass
mit eingetragener Tollwutimpfung, die mind. 30 Tage vor Einreise verabreicht
worden ist. Unter diesen Umständen ist eine 14tägige Quarantäne
vorgeschrieben, sollte eines dieser Dokumente fehlen, so kann die
Quarantäne auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden.
Das Tier darf
nur über einen der folgenden Flughäfen oder Häfen eingeführt
werden:
Hafen: Tomakomai, Keihin (Tokyo, Yokohama), Nagoya, Osaka, Kobe, Kanmon,
Hakata, Kagoshima und Naha.
Flughafen: Shin-Chitose Airport, Shin-Tokyo International Airport
(Narita), Tokyo International Airport (Haneda), Nagoya Airport, Kansai
International Airport, Fukuoka Airport, Kagoshima Airport und Naha
Airport.
Wenn das Tier mit dem Schiff eingeführt wird, so ist die jeweilige
Quarantäne-Station mind. 40-70 Tage vor Einreise über die
Ankunft des Tieres zu informieren.
Letzte Aktualisierung
am 21.03.2002
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und ein
internationaler Impfpass mit eingetragener Tollwutimpfung
sind erforderlich.
Letzte Aktualisierung
am 31.05.2002
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Für
Hunde und Katzen ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
notwendig. Weiters eine Genehmigung des kuwaitischen Landwirtschaftsministeriums:
Agriculture Affairs and Fish Resources Authority, P.O. Box 21422 Safat,
13075 Kuwait, Tel. (00965) 471 71 23-4, Fax (00965) 472 24 17, E-Mail:
[email protected]
Letzte Aktualisierung
am 06.04.2001
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis oder internationaler Impfpass,
der die erfolgte Tollwut-, Staupe- und Hepatitisimpfung bescheinigt.
Für Hunde wird eine Zollgebühr von 250,- S.L.Re verlangt.
Letzte
Aktualisierung am 11.04.2002
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Für
Hunde und Katzen ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich,
die mind. 6 Wochen vor Einreise beim Bureau of Commodity Inspection
and Quarantine, Ministry of Economic Affairs, in Taipei beantragt
werden.
Folgende Angaben
(in englischer Sprache) sind für die Ausstellung notwendig:
Nach
Ankunft in Taiwan wird das Tier einer tierärztlichen
Untersuchung unterzogen und kommt bis zu 120 Tage in Quarantäne.
Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
Letzte Aktualisierung
am 04.04.2001
Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
erfolgen jedoch ohne Gewähr.
- Name
des Eigentümers - Tierart
- Alter
und Geburtsort des Tieres - 4
Farbbilder des Tieres - Kopie
des Tollwut-Impfzeugnisses - Kopie
des amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses
| Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung. Tiere dürfen in die Hotels nicht mitgenommen werden. |
| Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist für die Mitnahme von Hunde und Katzen vorgeschrieben. |
| Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich. |
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